Informationen zum Lockdown ab dem 22. November 2021

 

20.11.2021 Die Bundesregierung hat nun tatsächlich wieder einen Lockdown für ganz Österreich beschlossen! Daher werden alle Bewerbe des BSVÖ, Match -und Kleinbillard, ab 22. November 2021, zumindest für 3 Wochen, abgesagt.

Der BSVÖ wird versuchen durch Verschiebungen alle ausgefallenen Bewerbe nachzutragen, falls der Lockdown heuer noch beendet werden sollte.

Was gilt ab 22.11. im Lockdown? (Info Sport Austria)

Die diesbezügliche Verordnung ist zum jetzigen Zeitpunkt offiziell noch nicht erlassen. Es ist aber davon auszugehen, dass beim bundesweiten allgemeinen Lockdown ab 22.11. wieder mit folgenden einschränkenden Maßnahmen zu rechnen sein wird:

Generell darf der private Wohnbereich nicht verlassen werden. Ausnahmen sind unter anderem:

  • Der Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner, einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kindern und Geschwistern) oder einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht physischer Kontakt gepflegt wird
  • Die Versorgung von Tieren
  • Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erforderlich ist
  • Zusammenkünfte zu beruflichen Zwecken, wenn diese zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit erforderlich sind
  • Unaufschiebbare Zusammenkünfte von Organen juristischer Personen, sofern eine Abhaltung in digitaler Form nicht möglich ist

Ebenfalls ausgenommen wird der Spitzensport (ohne Publikum) sein.

„Spitzensportveranstaltungen in Österreich dürfen nur noch ohne Zuschauer*innen stattfinden“

Die Bundesligen oder die ÖM Freie Partie am Kleinbillard könnten als Spitzensportveranstaltungen deklariert werden, jedoch ist hier Folgendes nicht garantiert:

  1. Betretungsmöglichkeit aller benötigten Sportstätten
  2. Startrecht für alle Mitglieder der Mannschafts-Kader aus der Saison 2021/22
  3. Einreisegarantie für Legionäre

Spitzensportveranstaltungen sind nur mit den aktuell genehmigten Spitzensportler*innen erlaubt. Der BSVÖ möchte in diesem Zusammenhang einerseits keine Mannschaft durch die geänderten Bedingungen benachteiligen und andererseits auch aktiv seinen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten!

Ob die Spitzenspielerregelung (Liste April 2021) in den genehmigten Sportstätten zum Trainieren aufrecht bleibt und falls ja mit welchen Voraussetzungen („Gs“) ist noch nicht zu 100% fix. Der BSVÖ geht aber davon aus, dass es so bleiben kann und wird dafür Sorge tragen, so rasch wie möglich Klarheit zu schaffen,

Für den Vorstand des BSVÖ
Peter Weingesl, Sportleiter Matchbillard

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