Anti-Doping

 

Download Anti-Doping Regelung

Beim BSVÖ stehen Ehrlichkeit, Fairness, Fair Play, Respekt, Spaß, Teamgeist und Vielfalt im Vordergrund. Wir erwarten und fördern, dass Sportler:innen, Betreuer:innen, Schiedsrichter:innen und Funktionär:innen fair und respektvoll miteinander umgehen. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Integrität des Sports. Doping und Substanzmissbrauch haben in unserer Sportart keinen Platz.

Wer dopt, betrügt und das in mehrfacher Hinsicht: die Sportkolleg:innen, die Betreuer:innen, den Verein, den Verband, die Fördergeber:innen und vor allem auch sich selbst. Darüber hinaus schaden dopende Sportler:innen nicht nur ihrer eigenen Gesundheit, sondern sie fügen auch der Sportart selbst einen Schaden zu, der sich auf Interesse und Engagement potentieller Nachwuchssportler:innen, Trainer:innen und Betreuungspersonen negativ auswirkt.

Die Anti-Doping Arbeit wird auf Grundlage des Welt-Anti-Doping-Codes und des österreichischen Anti-Doping Bundesgesetzes durchgeführt. Ziel ist der Schutz der Gesundheit der Sportler:innen und das Recht der Sportler:innen und Betreuungspersonen auf dopingfreie Wettbewerbe.

Der BSVÖ unterstützt die Arbeit, Aufgabe und Ziele der Nationalen Anti-Doping Agentur Austria (NADA Austria) und hat zentrale Bestimmungen des Anti-Doping Bundesgesetzes in seine Statuten und Turnierordnungen aufgenommen. Die Anti-Doping Regelungen gelten für alle Sportler:innen, Trainer:innen, Betreuungspersonen und Funktionäre:innen.

Der BSVÖ hat gemeinsam mit der NADA Austria einen Präventionsplan mit unterschiedlichen Maßnahmen entwickelt. Die Umsetzung des Präventionsplans wird gemeinsam mit der NADA Austria laufend evaluiert und der Präventionsplans entsprechend aktualisiert. Eine der wichtigsten Zielgruppen sind junge Sportler:innen, die durch Information, Aufklärung und Bewusstseinsbildung frühzeitig für den sauberen Sport sensibilisiert werden.

Billard ist zwar eine Sportart mit niedrigem Dopingrisiko. Es besteht jedoch die Gefahr auf unbedachte Einnahme verbotener Substanzen auf Grund von Nachlässigkeit! Wichtig ist darüber hinaus, dass jede(r) Teilnehmer:in eines hochrangigen Turniers auf einen etwaigen Test vorbereitet ist, da Dopingkontrollen jederzeit stichprobenhaft stattfinden können, meist im Rahmen einer ÖM / ÖSTM / EM / WM o.ä.

Dazu gehört

  • Ab circa einer Woche vor einem Turnier sollte man vor der Einnahme eines Medikamentes prüfen, ob dieses eine verbotene Substanz enthält (entweder über die Medikamentenabfrage der NADA-Website unter https://www.nada.at/de/medizin/medikamentenabfrage oder über die entsprechende App der NADA). Insbesondere bei rezeptfreien Medikamenten ist hier Vorsicht geboten: so gibt es z.B: Nasentropfen die erlaubt sind, und andere Präparate, die verboten sind. Hier muss mit Bedacht die richtigen Medikation gewählt werden.
  • Sollte ein Arzt ein Medikament verschreiben, das eine verbotene Substanz enthält, ist nachzufragen, ob es eine erlaubte Alternative gibt. In vielen Fällen kann z.B. ein anderes Blutdruckmedikament ebenso gut verschrieben werden. Sollte der Arzt der Meinung sein, dass es keine Alternative gibt, so muss das schriftlich bestätigen werden (und zwar vor einer etwaigen Dopingkontrolle).
  • Es wird empfohlen, aktuelle medizinische Befunde in Evidenz zu halten (Blutwerte, EKG, Belastungs-EKG, Lungenfunktionstest, CT, MRT,…) um sie bei einer etwaigen Kontrolle vorlegen zu können.
  • Sollte es tatsächlich zu einer Kontrolle kommen, dann wird ein sogenanntes „retroaktives Verfahren“ aufgerollt: Der Sportler stellt im Nachhinein den Antrag zur Genehmigung des verbotenen Medikamentes aus medizinischen Gründen. Ein entsprechendes Formular ist auszufüllen, und sowohl vom Sportler als auch vonm Arzt unterschrieben einzureichen. Je mehr Befunde (s.o.) beigelegt werden können, desto besser. Eine medizinische Kommission prüft die Unterlagen, und entscheidet, ob sie die Einnahme des Medikamentes als medizinisch notwendig anerkennt oder nicht.  Wird das Medikament als notwendig anerkannt ist die Prüfung beendet, und es werden keine weiteren Schritte verfolgt.

Sollte ein Spieler an einem Turnier teilnehmen wollen und sich in Bezug auf Anti-Doping unsicher fühlen, wird die Online-Schulung der NADA dringend empfohlen (siehe https://aktiv.nada.at). Informationen zum login finden sich in diesem Blatt: Information Leistungssport. Bei der Registrierung für das Login ist im Feld „Wähle eine Organisation“ die Rubrik „Leistungssport“ danach, die Organisation „Billard, Carambol & Snooker (ÖBU)“ und anschließend „ÖBU: Carambol“ auszuwählen,

Für Fragen zum Thema Doping und Substanzmissbrauch hat der BSVÖ mit Petra Scholze eine eigene Anti-Dopingbeauftragte bestellt, die auch erste Ansprechpartnerin der NADA Austria ist und die verbandsinterne Kommunikation von Neuerungen in der Anti-Doping Arbeit übernimmt. Sie ist für Anfragen unter der Mail-Adresse antidoping@bsvoe.com erreichbar.

Petra Scholze ist die Anti-Doping-Beauftrage des BSVÖ und der Österreichischen Billardunion – Foto (c) ÖBU/Andreas Kronlachner

Hier noch zur Info, der Link zur Homepage der NADA und zum Anti-Doping-Präventionsplan des BSVÖ:

Zur Homepage Nada Austria

Präventionsplan Carambol Billard